Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen
Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth
BFH, Urteil vom 09.11.2017 – III R 10/16
Die Höhe der Nachforderungszinsen von 0,5% pro Monat (6% jährlich) ist für den Verzinsungszeitraum 2013 verfassungsgemäß. Sie verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- 1. Nachzahlungszinsen verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG
- 2. Umstände des Einzelfalls sind unbeachtlich
- 3. Höhe der Nachzahlungszinsen von 0,5% per Monat ist verfassungsgemäß
- 4. Keine Ungleichbehandlung gegenüber Erstattungszinsen
- 5. Stpfl. kann Zinslast mildern
- 6. Kein Erlass der Zinsen wegen sachlicher Unbilligkeit
- III. Praxishinweis
Streitjahr 2007, 2008
I. Sachverhalt
Der Kläger entrichtete für den Zinszeitraum April bis September 2013 Zinsen für Steuernachforderungen i.S.d. § 233a AO i.H.v. 11.431 €. Die Zinsen beliefen sich gem. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für jeden Monat auf 0,5%. Die Nachzahlung beruhte auf einer fehlerhaften Beurteilung der Voraussetzungen für