DER BETRIEB
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen

Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen

Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth

BFH, Urteil vom 09.11.2017 – III R 10/16

Die Höhe der Nachforderungszinsen von 0,5% pro Monat (6% jährlich) ist für den Verzinsungszeitraum 2013 verfassungsgemäß. Sie verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Nachzahlungszinsen verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG
    • 2. Umstände des Einzelfalls sind unbeachtlich
    • 3. Höhe der Nachzahlungszinsen von 0,5% per Monat ist verfassungsgemäß
    • 4. Keine Ungleichbehandlung gegenüber Erstattungszinsen
    • 5. Stpfl. kann Zinslast mildern
    • 6. Kein Erlass der Zinsen wegen sachlicher Unbilligkeit
  • III. Praxishinweis

Streitjahr 2007, 2008

I. Sachverhalt

Der Kläger entrichtete für den Zinszeitraum April bis September 2013 Zinsen für Steuernachforderungen i.S.d. § 233a AO i.H.v. 11.431 €. Die Zinsen beliefen sich gem. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für jeden Monat auf 0,5%. Die Nachzahlung beruhte auf einer fehlerhaften Beurteilung der Voraussetzungen für