DER BETRIEB
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen
EuGH-Urteil vom 22.10.2015 – Rs. C-264/14, Hedqvist (DB 2015 S. 2611)

Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen

EuGH-Urteil vom 22.10.2015 – Rs. C-264/14, Hedqvist (DB 2015 S. 2611)

BMF, Schreiben vom 27.02.2018 – III C 3 – S 7160-b/13/10001 [2018/0163969]

Mit Urteil vom 22.10.2015 hat der EuGH entschieden, dass es sich bei dem Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der sog. virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSysRL handelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL fällt.

Daneben können den Urteilsgrundsätzen auch generelle Ausführungen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. virtuellen Währungen entnommen werden, die wie der Bitcoin als vertragliches unmittelbares Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftsteilnehmern akzeptiert werden und die keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:

I. Umsätze, die sich auf Bitcoin beziehen
Der Umtausch von Bitcoin

Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt