Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
OFD NRW, Kurzinformation vom 23.01.2018
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.03.2015 (7 K 3661/14 E) entschieden, dass der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung im Streitjahr 2012 infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Als Veräußerung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG) gelte zwar auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine KapGes., der Ausfall einer Kapitalforderung erfülle jedoch keinen dieser Tatbestände. Insb. stelle ein Forderungsausfall keine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG dar. Damit hat das FG Düsseldorf die Verwaltungsauffassung gem. Rn. 60 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 (BStBl. I 2016 S. 85 = DB 2016 S. 205) bestätigt.
Die