DER BETRIEB
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Abgeltungsteuer – Forderungsausfall – Verlust – Kapitaleinkünfte – Rückzahlung – Insolvenz – Trennung von Vermögens- und Ertragsebene – Veräußerung – Folgerichtigkeit – Endbesteuerung

Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Abgeltungsteuer – Forderungsausfall – Verlust – Kapitaleinkünfte – Rückzahlung – Insolvenz – Trennung von Vermögens- und Ertragsebene – Veräußerung – Folgerichtigkeit – Endbesteuerung

BFH, Urteil vom 24.10.2017 – VIII R 13/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG.

2. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür i.d.R. nicht aus.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4

Sachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr (2012) zusammen zur ESt veranlagt wurden. Der Kläger gewährte einem Dritten mit Vertrag vom 11.08.2010 ab dem 12.08.2010 ein mit 5% zu verzinsendes Darlehen i.H.v. insgesamt 24.274,34 €. Seit dem 01.08.2011 erfolgten die vereinbarten Rückzahlungen nicht mehr. Über das Vermögen des