DER BETRIEB
Änderung der BFH-Rspr. zum Ausfall von Gesellschafterdarlehen und sonstiger Finanzierungshilfen
– Zugleich Anm. zu BFH vom 11.07.2017 – IX R 36/15, DB 2017 S. 2330

Änderung der BFH-Rspr. zum Ausfall von Gesellschafterdarlehen und sonstiger Finanzierungshilfen

– Zugleich Anm. zu BFH vom 11.07.2017 – IX R 36/15, DB 2017 S. 2330

RA/StB/RiBFH a.D. Joachim Moritz / RA Dr. Joachim Strohm

Der Ausfall von Finanzierungshilfen eines Gesellschafters kann nach neuerer BFH-Rspr. grds. nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten bei den Einkünften i.S.d. § 17 EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gilt die bisherige Rspr. jedoch bis zum 27.09.2017 fort. Der Beitrag zeigt, dass Aufwendungen eines Gesellschafters auf Finanzierungshilfen künftig regelmäßig bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG zu berücksichtigen sind. Dafür spricht insb. die noch kurz vor Jahresultimo geänderte Rspr. des BFH zum Ausfall privater Darlehensforderungen (vgl. BFH vom 24.10.2017 – VIII R 13/15, DB 2017 S. 3035).

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. BFH vom 11.07.2017 zum Ausfall eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters
    • 1. Sachverhalt: Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Bürge
    • 2. Entscheidung und Begründung: Anerkennung von