DER BETRIEB
Organschaft: Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter – Verlustübernahmevereinbarung bei Änderung des Aktienrechts

Organschaft: Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter – Verlustübernahmevereinbarung bei Änderung des Aktienrechts

BFH, Urteil vom 10.05.2017 – I R 93/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außenstehenden Gesellschafter der beherrschten Gesellschaft steht der körperschaftsteuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrags entgegen, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich gewährt wird, dessen Höhe sich am Ertrag der vermeintlichen Organgesellschaft orientiert und der zu einer lediglich anteiligen Gewinnzurechnung an den vermeintlichen Organträger führt (Bestätigung des Senatsurteils vom 04.03.2009 – I R 1/08, BStBl. II 2010 S. 407 = DB 2009 S. 1904).

2. Eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. voraus, dass ausdrücklich die Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG (in allen seinen Bestandteilen und in den jeweiligen Regelungsfassungen) vereinbart worden ist. Dieses Vereinbarungserfordernis bezieht