Keine nachträglichen Anschaffungskosten gem. § 17 EStG nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG
Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth
BFH, Urteil vom 11.07.2017 – IX R 36/15
Nach der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG sind Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG zu berücksichtigen. Die Änderung der Rspr. gilt für Finanzierungen des Gesellschafters ab dem 27.09.2017.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- 1. Bisherige Rspr.: Nachträgliche Anschaffungskosten bei eigenkapitalersetzendem Darlehen
- 2. Änderung der Rspr.: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei eigenkapitalersetzenden Darlehen oder Bürgschaften nach dem MoMiG
- 3. Übergangsregelung
- 4. Entscheidung des Rechtsstreits nach altem Recht
- III. Praxishinweis
Streitjahr 2011
I. Sachverhalt
Der Kläger war im Streitjahr 2011 Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Deren Anteile hatte er im Jahr 2010 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworben. Für betriebliche Darlehen der