DER BETRIEB
Veräußerung von Anteilen an KapGes. – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Bürgschaft – Vertrauensschutz

Veräußerung von Anteilen an KapGes. – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Bürgschaft – Vertrauensschutz

BFH, Urteil vom 11.07.2017 – IX R 36/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rspr. zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen.

2. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.

3. Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Urteils geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist.

Normenkette/referenzierte