DER BETRIEB
Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen

Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen

BFH, Urteil vom 26.04.2017 – I R 84/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

KStG § 8b Abs. 1, 5 Satz 1

EStG § 3 Nr. 41 Buchst. a

AStG § 18

Sachverhalt

Die Klägerin ist an der X-AG, Schweiz, zu 100% beteiligt. Bei den Veranlagungen der Klägerin zur KSt für die Jahre 2006-2009 wurden nach § 10 Abs. 2 AStG Hinzurechnungsbeträge aus der Beteiligung an der X-AG i.H.v. insgesamt Z € berücksichtigt. Im Jahr 2009 (Streitjahr) nahm die X-AG eine Ausschüttung i.H.v. Y € an die Klägerin vor. In ihrer KSt-Erklärung für das Streitjahr behandelte die Klägerin die Ausschüttung als steuerfrei gem. § 8b Abs. 1 KStG. Weiterhin erklärte sie die anteilige Hinzurechnung gem. § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG i.H.v. (Y × 5%) €.

Die Klägerin wurde unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst