Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen
BFH, Urteil vom 26.04.2017 – I R 84/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
KStG § 8b Abs. 1, 5 Satz 1
EStG § 3 Nr. 41 Buchst. a
AStG § 18
Sachverhalt
Die Klägerin ist an der X-AG, Schweiz, zu 100% beteiligt. Bei den Veranlagungen der Klägerin zur KSt für die Jahre 2006-2009 wurden nach § 10 Abs. 2 AStG Hinzurechnungsbeträge aus der Beteiligung an der X-AG i.H.v. insgesamt Z € berücksichtigt. Im Jahr 2009 (Streitjahr) nahm die X-AG eine Ausschüttung i.H.v. Y € an die Klägerin vor. In ihrer KSt-Erklärung für das Streitjahr behandelte die Klägerin die Ausschüttung als steuerfrei gem. § 8b Abs. 1 KStG. Weiterhin erklärte sie die anteilige Hinzurechnung gem. § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG i.H.v. (Y × 5%) €.
Die Klägerin wurde unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst