DER BETRIEB
Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth

BFH, Urteil vom 15.03.2017 – I R 11/15

Es können keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn Optionen aus einem Aktienoptionsprogramm zugunsten von leitenden Mitarbeitern nur ausgeübt werden können, falls der Verkehrswert der Aktien zum Ausübungszeitpunkt einen bestimmten Betrag übersteigt und das Ausübungsrecht davon abhängt, dass es in der Zukunft zu einem Verkauf des Unternehmens oder zu einem Börsengang kommt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Keine Rückstellungsbildung, da Verbindlichkeiten noch nicht verursacht waren
    • 2. Keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
    • 3. Überschreiten des Schwellenwerts führt zu keiner anderen Beurteilung
    • 4. Kein Erfüllungsrückstand
  • III. Praxishinweis

Streitjahr 2006 – 2010

I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, ist Rechtsnachfolgerin der K-AG. Diese gab auf der Grundlage schriftlicher Optionsbedingungen (Stock Option Terms) von 2006 bis 2009