DER BETRIEB
Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer PersGes.

Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer PersGes.

BMF, Schreiben vom 21.06.2017 – IV C 2 – S 2706/14/10001 [2017/0543913]

Inhaltsübersicht

  • I. Steuersubjekt
    • 1. Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft
      • a) Alle Tätigkeiten der Mitunternehmerschaft werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben
      • b) Nur einzelne Tätigkeiten der Mitunternehmerschaft werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben
    • 2. Beteiligung an einer PersGes. mit fehlender Gewinnerzielungsabsicht
  • II. Einkommensermittlung
  • III. GewSt
  • IV. Anwendungsregelung

Der BFH hat mit Urteil vom 25.03.2015 (I R 52/13, BStBl. II 2016 S. 172 = DB 2015 S. 2123) entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt bei Beteiligung einer jPöR an einer PersGes. in Ergänzung des BMF-Schreibens vom 08.02.2016 (BStBl. I 2016 S. 237 = DB 2016 S. 319) Folgendes:

I. Steuersubjekt

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JPöR sind nur mit ihren