DER BETRIEB
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen

Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen

BFH, Urteil vom 30.03.2017 – IV R 11/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen finden die Grundsätze der Realteilung auch dann Anwendung, wenn die Abfindung nicht in der Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, sondern in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht (gegen BMF-Schreiben vom 20.12.2016 – IV C 6-S 2242/07/10002:004, BStBl. I 2017 S. 36 = DB 2017 S. 97).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3

UmwStG § 24

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, an der der Beigeladene im Jahr 2002 als Kommanditist mit einer Einlage von 184.065,07 € (Anteil 36%) beteiligt war. Mit Vertrag vom 16.12.2002 wurde die Z-KG mit dem Beigeladenen als alleinigem Kommanditisten und der P-GmbH als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung gegründet. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer