DER BETRIEB
EuGH-Vorlage: Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG

EuGH-Vorlage: Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG

BFH, Beschluss vom 30.05.2017 – II R 62/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Liegt eine nach Art. 107 Abs. 1 AEUV verbotene Beihilfe vor, wenn nach nationalem Recht GrESt für einen steuerbaren Erwerb aufgrund einer Umwandlung (Verschmelzung) nicht erhoben wird, falls am Umwandlungsvorgang bestimmte Rechtsträger (herrschendes Unternehmen und eine abhängige Gesellschaft) beteiligt sind und die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der abhängigen Gesellschaft i.H.v. 100% innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang besteht?

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AEUV Art. 107 Abs. 1, Art. 108 Abs. 3 Satz 3

GrEStG §§ 1, 6a, 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

UmwG §§ 1, 2

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine AG mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sie hielt 100% der Anteile an der grundbesitzenden T-GmbH, die ihrerseits Alleingesellschafterin der E-GmbH war. Am 01.08.2012 übertrug die T-GmbH als übertragender Rechtsträger ihr Vermögen