Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren
BFH, Urteil vom 08.03.2017 – IX R 5/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Veräußert und erwirbt der Stpfl. an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände, seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten zu müssen, kann in der Durchführung des Geschäfts ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liegen (Abgrenzung zu BFH vom 07.12.2010 – IX R 40/09, BStBl. II 2011 S. 427 = DB 2011 S. 506, zur Anteilsrotation).
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
AO § 42
EStG § 17 Abs. 1, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Einkünfte aus dem Verkauf von Aktien.
Der Kläger war im Streitjahr 1999 als Börsenmakler tätig. Er war zu Beginn des Jahres 1996 einer der Geschäftsführer der XYZ GmbH. Die