Schiedsfähigkeit einer Beschlussmängelstreitigkeit bei einer Personengesellschaft
Zur Anwendbarkeit eines gesonderten Schiedsgerichtsvertrags nach Wegfall der Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag durch dessen Neufassung
BGH, Beschluss vom 06.04.2017 – I ZB 23/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Die Mindestanforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen, die auch Beschlussmängelstreitigkeiten erfassen sollen, gelten jedenfalls im Grundsatz auch für PersGes. wie Kapitalgesellschaften (Fortführung von BGH, Urteil vom 06.04.2009 – II ZR 255/08, BGHZ 180 S. 221 = DB 2009 S. 1171, Schiedsfähigkeit II).
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
ZPO § 1040 Abs. 3 Satz 2
Sachverhalt
Die Antragsgegnerinnen waren Kommanditistinnen der Reederei Ba. L. GmbH & Co. KG (im Folgenden: Gesellschaft). Sie sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2015 mit den Stimmen der Antragstellerinnen durch Einziehung der Geschäftsanteile aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden. Gegen diesen Beschluss haben die Antragsgegnerinnen unter Berufung auf die in § 30 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags vom 30.12.1968 enthaltene Schiedsvereinbarung und den Schiedsgerichtsvertrag