DER BETRIEB
Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung

Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung

BFH, Urteil vom 21.02.2017 – VIII R 7/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Wird vom Erwerber einer Vertragsarztpraxis ein Zuschlag zum Verkehrswert (Überpreis) gezahlt, spricht dies wie eine Zahlung, die sich ausschließlich am Verkehrswert orientiert, dafür, dass Gegenstand der Übertragung die Praxis des Übergebers als Chancenpaket ist. Auch in diesem Fall ist in einem durch den Kaufpreis abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten (Anschluss an BFH vom 09.08.2011 – VIII R 13/08, BStBl. II 2011 S. 875 = DB 2011 S. 2123).

2. Der Erwerb einer Praxis als Chancenpaket i.S. des BFH-Urteils vom 09.08.2011 (a.a.O.) kann auch vorliegen, wenn eine Gemeinschaftspraxis (PersGes.) eine Einzelpraxis erwirbt und die Vertragsarztzulassung des Einzelpraxisinhabers vom Zulassungsausschuss einem Gesellschafter der PersGes. erteilt wird. Dies kann auch dann gelten, wenn die Gemeinschaftspraxis nicht beabsichtigt, die ärztliche Tätigkeit in den