DER BETRIEB
Veräußerung von Anteilen an KapGes. – Rückabwicklung der Veräußerung – Rückwirkendes Ereignis – Anschaffung

Veräußerung von Anteilen an KapGes. – Rückabwicklung der Veräußerung – Rückwirkendes Ereignis – Anschaffung

BFH, Urteil vom 06.12.2016 – IX R 49/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor (entgegen BFH vom 21.10.1999 – I R 43, 44/98, BStBl. II 2000 S. 424 = RS0747818, insoweit aufgegeben).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

Sachverhalt

Die Klägerin und ihr im Januar 2006 verstorbener Ehemann M werden in den Streitjahren (2004 und 2006) zur ESt zusammenveranlagt. Streitig ist zum einen, in welcher Höhe M (2004) im Zusammenhang mit Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto einer KapGes. einen Veräußerungsgewinn gem. § 17 EStG erzielt hat. Zum andern ist streitig, in welcher Höhe die Klägerin (2006) aus der Veräußerung von