DER BETRIEB
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung

BFH, Urteil vom 08.12.2016 – IV R 55/10

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG findet auch in Zwischenvermietungsfällen statt.

2. Der Zwischenvermieter kann die Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG nicht in Anspruch nehmen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, § 9 Nr. 1

GG Art. 3 Abs. 1

Sachverhalt

Die Revisionsklägerin – eine GmbH – ist Rechtsnachfolgerin der A-GmbH & Co. KG (Klägerin, im Folgenden A-KG). (…). Die A-KG war im Streitjahr 2008 Organträgerin der C-GmbH. Die C-GmbH erbrachte zum einen Serviceleistungen im Bereich der Vermietung von Wohnraum. Zum anderen betrieb sie die Anmietung und Weitervermietung von Wohnraum im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die erzielten Mieterlöse erfasste die C-GmbH im Rahmen ihres Jahresabschlusses als Erträge, die an den Eigentümer der Wohnimmobilien gezahlten Mieten als Aufwand für bezogene Leistungen.

Bei der Festsetzung des