DER BETRIEB
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern

BFH, Urteil vom 08.12.2016 – IV R 24/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum fiktiven Anlage- oder Umlaufvermögen wird bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert.

2. Die Kurzfristigkeit der Anmietung einer Immobilie oder ein häufiger Wechsel angemieteter Immobilien und deren unterschiedliche Größe und Nutzbarkeit stehen der Annahme fiktiven Anlagevermögens bei dem Mieter nicht entgegen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e

HGB § 247 Abs. 2

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine KG. Sie veranstaltet Konzerte und mietet hierfür verschiedene Immobilien wie Theater, Konzertsäle, Stadien und Arenen an. Im Streitjahr 2009 betrug die Mietdauer regelmäßig einen Tag, in Ausnahmefällen bis zu acht Tagen. Die Klägerin mietete 13 verschiedene Objekte rund 160-mal an. Ein Objekt mietete sie 61-mal, ein Objekt 42-mal, ein Objekt 30-mal,