DER BETRIEB
Zum Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot durch Sicherheitenbestellung einer GmbH & Co. KG für Darlehensrückzahlungsanspruch gegen einen Gesellschafter
Keine verbotene Auszahlung bei werthaltigem Freistellungsanspruch gegen Gesellschafter – Rechtslage bei späterer Verschlechterung der Vermögenslage des Gesellschafters – Zu den Haftungsrisiken des Geschäftsführers

Zum Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot durch Sicherheitenbestellung einer GmbH & Co. KG für Darlehensrückzahlungsanspruch gegen einen Gesellschafter

Keine verbotene Auszahlung bei werthaltigem Freistellungsanspruch gegen Gesellschafter – Rechtslage bei späterer Verschlechterung der Vermögenslage des Gesellschafters – Zu den Haftungsrisiken des Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 21.03.2017 – II ZR 93/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine verbotene Auszahlung im Sinn von § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zulasten des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens liegt mit der Bestellung einer dinglichen Sicherheit für einen Darlehensrückzahlungsanspruch eines Sicherungsnehmers gegen den Gesellschafter vor, wenn der Gesellschafter nicht voraussichtlich zur Rückzahlung in der Lage ist und zudem eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Damit und nicht erst mit der Verwertung der Sicherheit beginnt die Verjährung der Erstattungsansprüche der Gesellschaft nach § 31 Abs. 5 Satz 2 GmbHG.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GmbHG § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 2

Sachverhalt

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der G. mbH & Co. KG (im Folgenden: Schuldnerin). Die Beklagten sind Kommanditisten der Schuldnerin und Gesellschafter ihrer Komplementärin.

Zum Betriebsvermögen der Schuldnerin gehörte das Grundstück