DER BETRIEB
Abgeltungsteuer: Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung nach § 20 EStG

Abgeltungsteuer: Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung nach § 20 EStG

BMF, Schreiben vom 10.05.2017 – IV C 1 – S 2252/15/10020 :007 [2017/0352354]

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei einer Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung im Rahmen der Restrukturierung von Anleiheforderungen Folgendes:

Vereinbaren der Anleiheschuldner und die Gläubiger im Rahmen einer Restrukturierung eine Kombination von Einzelmaßnahmen dergestalt, dass auf einen Teilbetrag der Nominalforderung eine Rückzahlung zu erfolgen hat, auf einen Teilbetrag der Forderung verzichtet und für den Restbetrag eine Reduzierung des Nennwertes der Forderung vorgenommen wird, liegt in Höhe des Teilverzichts ein Forderungsausfall vor, der entsprechend Rn. 60 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 (BStBl. I 2016 S. 85 = VA1189835) einkommensteuerrechtlich ohne Bedeutung ist.

Die teilweise Rückzahlung der Kapitalforderung führt zu Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 EStG. Steuerpflichtiger Gewinn nach § 20 Abs. 4 EStG ist der