DER BETRIEB
Ertragsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren
BFH vom 14.10.2015 (I R 74/13, RS1192812) und vom 16.12.2015 (IV R 24/13, RS1192818)

Ertragsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren

BFH vom 14.10.2015 (I R 74/13, RS1192812) und vom 16.12.2015 (IV R 24/13, RS1192818)

OFD NRW, Kurzinformation vom 09.05.2017

Lt. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG sind Betriebsausgaben nicht abziehbar, wenn es sich um Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen handelt. Inwieweit in der Ausführung von Golfturnieren ähnliche Zwecke i.S. dieser Vorschrift zu sehen sind, hat der BFH mit seinen Urteilen vom 14.10.2015 und 16.12.2015 näher abgegrenzt.

Anwendbar ist lt. BFH-Entscheidung vom 16.12.2015 (IV R 24/13, RS1192818) das Betriebsausgabenabzugsverbot vollumfänglich, wenn der Stpfl. Golfturniere ausrichtet und in diesem Zusammenhang Abendveranstaltungen durchführt, um Gelder für wohltätige Zwecke