DER BETRIEB
Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG

Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG

OFD NRW, Kurzinformation vom 26.04.2017

Der BFH hat mit Urteil vom 11.03.2015 (I R 10/14, BStBl. II 2015 S. 1049 = DB 2015 S. 1077) entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handele, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Der Gewinn des inländischen Unternehmens sei deswegen nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um diesen Betrag zu kürzen.

Nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015