DER BETRIEB
Betriebsrentenanpassung: In Bilanz ausgewiesene latente Steuern sind ungeeignet zur Prognose der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers
Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers – Betriebsrentenanpassung – Eigenkapitalverzinsung – Aktive latente Steuern – Pension-Trust

Betriebsrentenanpassung: In Bilanz ausgewiesene latente Steuern sind ungeeignet zur Prognose der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers

Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers – Betriebsrentenanpassung – Eigenkapitalverzinsung – Aktive latente Steuern – Pension-Trust

BAG, Urteil vom 21.02.2017 – 3 AZR 455/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Für die Beurteilung der künftigen wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens im Rahmen einer nach § 16 Abs. 1 BetrAVG anzustellenden Prognose sind die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht geeignet.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BetrAVG § 16 Abs. 1 und 2

HGB § 268 Abs. 8, § 274 Abs. 1 Satz 2, § 277 Abs. 3 Satz 2 und 4 a.F.

Sachverhalt

1…23

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die monatliche Betriebsrente des Klägers nach § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG zum 01.07.2012 an den Kaufkraftverlust anzupassen.

Die Beklagte führt die Anpassungsprüfungen bei erstmaliger Prüfung zum 01.07. eines Kalenderjahres, i.Ü. zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres gebündelt durch. Die Pensionsverpflichtungen sind aufgrund eines Treuhandvertrags auf einen Pension-Trust ausgelagert. Die Beklagte nahm zum 31.12.2008 durch eine stille Einlage den