DER BETRIEB
Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen

Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen

BFH, Urteil vom 20.12.2016 – I R 4/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. An den Grundsätzen der sog. Überversorgungsprüfung bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen wird festgehalten.

2. Auch wenn hierbei auf die „aktuellen Aktivbezüge“ des Zusageempfängers abzustellen ist, kann es bei dauerhafter Herabsetzung der Bezüge geboten sein, den Maßstab i.S. einer zeitanteiligen Betrachtung zu modifizieren.

3. Die „aktuellen Aktivbezüge“ umfassen auch variable Gehaltsbestandteile, die als Durchschnitt der letzten fünf Jahre zu ermitteln sind.

4. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung prägen das – durch die betriebliche Altersversorgung zu ergänzende – Versorgungsniveau auch dann, wenn sie im Wesentlichen auf eigenen Beitragsleistungen beruhen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 6a Abs. 1 und 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4

Sachverhalt

Streitig sind die Bewertung einer Verpflichtung aus einer Pensionszusage und der Ansatz von vGA. Die Klägerin betrieb seit 1991, so auch in