Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber
Wettbewerbswidriges Verhalten – Abmahnung – Leistungsaustausch – Aufwendungsersatz – Abgrenzung zum Schadensersatz – Neutralitätsgrundsatz
BFH, Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuer‐
DB 17/2017 S. 947>>rechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern – und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen – zu qualifizieren.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1
UWG §§ 3, 8 Abs. 3, §§ 9, 12 Abs. 1 Satz 2
MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, betrieb in den Besteuerungszeiträumen 2006 und 2007 (Streitjahre) den Handel mit Hard- und Software, die Einrichtung und Wartung von Netzwerken sowie die Beratung, Schulung und Gutachtenerstellung in Fragen der elektronischen Datenverarbeitung.
In den Streitjahren mahnte sie mehrfach Mitbewerber wegen fehlerhafter