DER BETRIEB
Steuerberaterhaftung wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Insolvenz des Mandanten
– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14, DB 2017 S. 418

Steuerberaterhaftung wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Insolvenz des Mandanten

– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14, DB 2017 S. 418

Prof. Dr. iur. Peter Zaumseil

In seinem Urteil vom 26.01.2017 hat der BGH die Haftung für StB bei Insolvenzreife des nach § 15a InsO antragspflichtigen Mandanten erheblich verschärft und die bisher bestehende Rspr. in mehreren Einzelfragen geändert. Dies betrifft zum einen die Haftung für falsche Wertansätze in der Bilanz dieser Mandanten und zum anderen die Haftung des StB aufgrund einer durch den Mandatsvertrag begründeten Hinweis- und Warnpflicht, die aus der fachlichen Qualifikation des StB abgeleitet wird und auch konkrete insolvenzrechtliche Beratungen umfasst. Durch diese Rspr. haben sich die haftungsrelevanten Berufspflichten des StB erheblich verschärft. Zugleich hat sich der BGH in dieser Entscheidung auch über den Wertansatz von Fortführungs- oder Liquidationswerten bei Insolvenzreife in der Handelsbilanz geäußert.

Inhaltsübersicht

  • I. Verschärfung der Rspr. zur Steuerberaterhaftung
  • II. Verletzung des Mandatsvertrags durch falsche Wertansätze bei Überschuldung
    • 1. Der