DER BETRIEB
Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid
Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes

Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid

Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes

BFH, Urteil vom 07.12.2016 – I R 76/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das JStG 2010 kann der Stpfl. ggf. auch gegen die Festsetzung der KSt auf 0 € klagen, wenn der Festsetzung ein aus seiner Sicht zu hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde liegt, der zur Feststellung eines zu niedrigen Verlustvortrags führt.

2. Zu den bei ausländischen Körperschaften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG als gewerblich fingierten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes gehört nicht der Ertrag aus einem gläubigerseitigen Verzicht auf die Rückzahlung eines Darlehens, mit dem die Körperschaft den Erwerb der Immobilie finanziert hatte.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

FGO § 40 Abs. 2

EStG 2009 i.d.F. des JStG 2010 § 4 Abs. 1, § 10d Abs. 4 Satz 4, §§ 21, 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine luxemburgische