DER BETRIEB
Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der GrESt-Festsetzung nach § 16 Abs. 1 GrEStG

Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der GrESt-Festsetzung nach § 16 Abs. 1 GrEStG

FinMin. Sachsen-Anhalt, Erlass vom 30.01.2017 – 42-S 4543-19

Der Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen ist nach st. Rspr. des BFH geboten, wenn deren Einziehung mit Rücksicht auf ihren Zweck nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand (hier: § 240 Abs. 1 Satz 1 AO) erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft.

In den Fällen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist die Erhebung von