DER BETRIEB
Gerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ 2007 für Schadensersatzanspruch gegen Schweizer Rechtsanwalt
Verbrauchergerichtsstand bei Ausrichtung der Tätigkeit eines Gewerbetreibenden auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers – Zum Vorliegen der Ausrichtung der Tätigkeit Schweizer Anwälte auf Deutschland

Gerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ 2007 für Schadensersatzanspruch gegen Schweizer Rechtsanwalt

Verbrauchergerichtsstand bei Ausrichtung der Tätigkeit eines Gewerbetreibenden auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers – Zum Vorliegen der Ausrichtung der Tätigkeit Schweizer Anwälte auf Deutschland

BGH, Urteil vom 09.02.2017 – IX ZR 67/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

a) Für die Frage, ob eine natürliche Person einen Kapitalanlagevertrag zu nichtberuflichen und nichtgewerblichen Zwecken schließt, spielt die Herkunft des Kapitals grds. keine Rolle.

b) Der spätere Vertragsschluss zwischen Verbraucher und Unternehmer muss durch die auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtete Tätigkeit des Unternehmers nicht motiviert worden sein.

c) Ein Verbraucher verliert den Verbrauchergerichtsstand nicht dadurch, dass das Vertragsverhältnis aufseiten seines Vertragspartners nach Vertragsschluss auf einen Dritten übergeht.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Lugano-Übk II Art. 15 Abs. 1 Buchst. c

Sachverhalt

Der in Deutschland lebende Kläger ist selbstständiger Musikproduzent und Komponist. Er ist Inhaber der G. GmbH und tritt unter der Firma D. auf. Er legte ab dem Jahr 2001 bis 2007 ohne Firmenbezeichnung Gelder bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Firmensitz in