DER BETRIEB
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
Ersatzerbschaftsteuer – Stiftung – Familienstiftung – Nichtrechtsfähige Stiftung

Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

Ersatzerbschaftsteuer – Stiftung – Familienstiftung – Nichtrechtsfähige Stiftung

BFH, Urteil vom 25.01.2017 – II R 26/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4

Sachverhalt

DB 11/2017 S. 590

Die Klägerin, die Stadt A, ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung B, der im Jahr 1871 testamentarisch ein Landgut zur Verwaltung in einer Stiftung vermacht worden war. Die Nettoerträge der Stiftung B sollten für die Erziehung und Ausbildung von Nachkommen des Stifters B und – im Fall deren Aussterbens – für „Bürgerkinder“ der Klägerin verwendet werden. Die Stiftung ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Das FA setzte im August 2015 für die Stiftung B Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG i.H.v. 1,8 Mio. € fest. Einspruch und Klage blieben erfolglos, da auch eine nichtrechtsfähige Stiftung der Ersatzerbschaftsteuer unterliege.

Aus den Gründen

Der BFH gab der Revision der Klägerin statt und hob den ErbSt