DER BETRIEB
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz
Organschaft – Beendigung – Finanzielle Eingliederung – Insolvenzeröffnung – Eigenverwaltung – Bestellung eines Sachwalters – Masseverbindlichkeiten

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

Organschaft – Beendigung – Finanzielle Eingliederung – Insolvenzeröffnung – Eigenverwaltung – Bestellung eines Sachwalters – Masseverbindlichkeiten

BFH, Urteil vom 15.12.2016 – V R 14/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft.

2. Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft.

3. Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

MwStSystRL Art. 11

InsO §§ 270 ff., 276a

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, übte im Streitzeitraum eine unternehmerische Tätigkeit i.S.v. § 2 UStG aus. Ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer waren A, B und C.

Die Klägerin war unmittelbar oder über die Tochtergesellschaft D-GmbH Alleingesellschafter der E-GmbH, F-GmbH, G-GmbH, H-GmbH, I-GmbH und J-GmbH. Mit Ausnahme der J-GmbH war A bei allen Gesellschaften