Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen
BFH, Urteil vom 09.11.2016 – I R 43/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Die Wartungsverpflichtung nach § 6 LuftBO ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist, die den typischerweise auftretenden Ermüdungs- und Abnützungserscheinungen des Luftfahrtgeräts Rechnung trägt (Bestätigung des BFH-Urteils vom 19.05.1987 – VIII R 327/83, BStBl. II 1987 S. 848 = RS0740065).
2. Die Notwendigkeit der Bildung einer Rückstellung kann sich aus einer privatrechtlichen Verpflichtung auf Zahlung von Wartungsrücklagen-Garantiebeträgen ergeben, wenn bei Beendigung des Vertrages kein Anspruch auf Rückerstattung der Beträge besteht und der Stpfl. deshalb stets mit den vereinbarten Beträgen belastet bleibt.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
HGB § 249
EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
KStG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1
GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2
LuftBO § 6
Sachverhalt
Die Klägerin ist zu 100% an