Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen
BFH, Urteil vom 08.11.2016 – I R 49/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen diese später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4
UmwStG 1995 § 20, § 21
Sachverhalt
Zwischen dem Kläger, der als Insolvenzverwalter für die GmbH 1 handelt, und dem FA ist streitig, ob im Nachgang zu einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung im Zuge einer späteren Buchwerteinbringung von Teilbetrieben in die fragliche GmbH eine Wertaufholung in der Steuerbilanz vorzunehmen ist. Die GmbH 1 erwarb im Jahr 1998 zum einen 7/9 des Kommanditkapitals der KG 1 und zum anderen 100% der Anteile an deren Komplementärin, der GmbH 2, die die restlichen 2/9 des