DER BETRIEB
Neue Regeln bei der Unternehmensbesteuerung

Neue Regeln bei der Unternehmensbesteuerung

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Ziel des ersten deutschen „Anti-BEPS-Gesetzes“ war die Umsetzung der OECD/G20-Beschlüsse zur Stärkung der grenzüberschreitenden Transparenz in nationales Recht. Ende des letzten Jahres wurden deshalb die Regelungen zur Verrechnungspreisdokumentation, zum Country-by-Country Reporting (CbCR) sowie zum Informationsaustausch des CbCR und von Tax Rulings verabschiedet. Doch neben diesen zentralen Regelungen enthält das Gesetzespaket zusätzliche Maßnahmen zur gesetzlichen Überschreibung von BFH-Rechtsprechung und weitere Anpassungen zum internationalen Steuerrecht. In ihrem Beitrag haben Bärsch und Böhmer die Änderungen in die Kategorien Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs bei Personengesellschaften, Sicherstellung der Besteuerung stiller Reserven, Versagung von abkommensrechtlichen Vorteilen sowie Durchbrechung des gewerbesteuerlichen Territorialitätsprinzips eingeteilt. Diese beinhalten u.a. die erneute Erweiterung des Abzugsverbots für (Sonder-)Betriebsausgaben, soweit diese Aufwendungen auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. Im Gegenzug wurde der heftig kritisierte § 50i EStG zur Besteuerung stiller Reserven entschärft.

Mit dem ebenfalls in 2016 verabschiedeten Steuermodernisierungsgesetz wurden zahlreiche Vorschriften der AO geändert oder neu gefasst. Zu Auslegungsfragen hat das BMF am 12.01.2017 umfangreich Stellung genommen. Die im AEAO niedergelegte Verwaltungsauffassung stellt v. Wedelstädt umfassend dar.

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde das erbschaft- und schenkungsteuerliche Verschonungssystem für Unternehmen deutlich restriktiver ausgestaltet. Als probates Mittel gegen eine Belastung von Unternehmensvermögen mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird vielfach die Gründung einer Familienstiftung gesehen. Auch wenn aus der Familie keine Nachkommen die Unternehmensnachfolge antreten können oder wollen, wird häufig die Gründung einer Stiftung in Betracht gezogen. Nach einer Statistik des Bundesverbands Deutscher Stiftungen wurden 2015 bundesweit insgesamt 583 Stiftungen neu errichtet. Aus dem Blickwinkel der Nachfolgeplanung beleuchtet Hüttemann, ob Stiftungen sinnvoll als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge dienen können. Dabei werden u.a. die wichtigen Unterschiede zwischen den gemeinnützigen Stiftungen und den Familienstiftungen dargestellt.

Mit diesen und den weiteren Themen wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre dieser Ausgabe.

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