DER BETRIEB
Bilanzsteuerliche Behandlung von Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen
– Zugleich Anm. zu BFH vom 13.10.2016 – IV R 33/13, DB 2017 S. 281

Bilanzsteuerliche Behandlung von Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen

– Zugleich Anm. zu BFH vom 13.10.2016 – IV R 33/13, DB 2017 S. 281

Dr. Moritz Pöschke

Mit Sale-and-Lease-Back-Geschäften können verschiedene Ziele verfolgt werden. Häufig spielen auch bilanzpolitische Motive eine Rolle. In der Regel werden die Leasingverträge dabei so ausgestaltet, dass der Leasinggegenstand handels- und steuerbilanziell dem Leasinggeber zugerechnet wird. Die Praxis orientiert sich dazu an den sog. Leasingerlassen des BMF, die für viele Fälle trennscharfe Abgrenzungskriterien enthalten und scheinbar ein Cookbook Accounting im angloamerikanischen Sinne ermöglichen. Die Entscheidung des BFH vom 13.10.2016 – IV R 33/13 (DB 2017 S. 281) macht allerdings wieder einmal deutlich, dass Vorsicht geboten ist. Zwar stellt der IV. Senat zunächst klar, dass die Grundsätze zur Einordnung von Leasingverhältnissen auch auf Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen anwendbar sind. Zur Bedeutung eines dem Leasinggeber zustehenden Andienungsrechts widerspricht er dann allerdings der bisher ganz überwiegend vertretenen Meinung. Zudem zeigt sich in der folgenden