DER BETRIEB
Insolvenz eines Anleiheemittenten: Zum Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

Insolvenz eines Anleiheemittenten: Zum Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

Kommentiert von RA Dr. Oliver Wilken / Jana Bertus

BGH, Urteil vom 12.01.2017 – IX ZR 87/16

Der BGH befasst sich in seinem Urteil vom 12.01.2017 mit dem Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, der im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten bestellt wurde. Der Vergütungsanspruch sei weder eine Masseverbindlichkeit noch eine bloße Insolvenzforderung. Lediglich aus dem „insolvenzfreien Vermögen“ der Insolvenzschuldnerin, das grundsätzlich nur in der Theorie besteht, könne sich der Gläubigervertreter befriedigen. Der BGH eröffnet selbst zwei Lösungswege aus diesem Dilemma: Entweder eine – allerdings nur schwer begründbare – Vergütung aus der für die Anleihegläubiger erzielbaren Befriedigungsquote oder eine – auch nur in engen Grenzen zulässige – Honorarvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter. Gelingt dem gemeinsamen Vertreter nicht, solches umzusetzen, bekleidet er praktisch ein „Ehrenamt“: Er bekommt nichts, darf aber die persönliche Haftung für sein