DER BETRIEB
Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Vorstandsbestellung und Abschluss von Beraterverträgen

Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Vorstandsbestellung und Abschluss von Beraterverträgen

Kommentiert von RA Dr. Ingo Theusinger / RA Dr. Philipp Rüppell

OLG München, Urteil vom 12.01.2017 – 23 U 3582/16

Das OLG München hat entschieden, unter welchen Umständen Aufsichtsratsbeschlüsse nichtig sein können. Das OLG München bestätigt dabei die Rspr. des BGH (vom 17.05.1993 – II ZR 89/92, DB 1993 S. 1609; vom 10.10.2005 – II ZR 90/03, DB 2005 S. 2740): Aufsichtsratsbeschlüsse, die an formellen oder inhaltlichen Mängeln leiden, können nichtig sein. Ob insb. ein inhaltlicher Mangel vorliegt, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Bezüglich der Vorstandsbestellung fand das Gericht keine Mängel. Es erklärte aber den Aufsichtsratsbeschluss zum Abschluss eines Beratungsvertrages für nichtig wegen eines Verstoßes gegen § 87 Abs. 1 Satz 1, § 84 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. Satz 1 AktG. Für den Abschluss eines Vertrages über die Vorstandsvergütung auch mit einem Dritten sei der Aufsichtsrat zuständig. Dabei könnte der Beratungsvertrag auch andere Leistungen, die von Nicht