DER BETRIEB
Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler
Notwendiges Betriebsvermögen durch Anschaffung – Börsenmakler – Aktien eines Börsenmaklers an Börsenbetreiber – Entnahmefähigkeit von Aktien – Entnahmehandlung

Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler

Notwendiges Betriebsvermögen durch Anschaffung – Börsenmakler – Aktien eines Börsenmaklers an Börsenbetreiber – Entnahmefähigkeit von Aktien – Entnahmehandlung

BFH, Urteil vom 29.09.2016 – III R 42/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Werden einem selbstständigen Kursmakler Anteile einer AG zur Erfüllung seiner Courtageforderung übertragen, gelangen die Anteile im Erwerbszeitpunkt in das Betriebsvermögen. Ihre spätere Entnahme ist dadurch nicht ausgeschlossen.

2. Die Entnahme erfordert eine unmissverständliche, von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung und darüber hinaus, dass der Stpfl. die naheliegenden steuerlichen Folgerungen aus der Entnahme gezogen hat.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG §§ 4 Abs. 15, 16

UmwStG 1995 § 20

Sachverhalt

Der Kläger erzielte als amtlich bestellter Kursmakler an einer Wertpapierbörse Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufgrund eines Beschlusses der Kursmaklerkammer zeichnete und erwarb diese im Jahr 1990 5% vinkulierte Namensaktien der Börsenträgerin A AG zu einem Ausgabepreis von 200 DM pro Aktie. Die Anschaffungskosten hierfür wurden zu gleichen Teilen mit den Ansprüchen der Kursmakler