Keine Bindung des Insolvenzgerichts an Vorprüfung bei Bestätigung eines Insolvenzplans
BGH, Beschluss vom 16.02.2017 – IX ZB 103/15
Das Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung, ob die Bestätigung eines Insolvenzplans zu versagen ist, nicht an seine im Rahmen der Vorprüfung des Insolvenzplans getroffene