Zur Ausgestaltung des Prüfungsrechts eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes in dessen Satzung
BGH, Urteil vom 10.01.2017 – II ZR 10/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
In der Satzung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes können das Prüfungsrecht des Verbandes und die ihm entsprechende Duldungspflicht der Genossenschaft in den durch das Vereinsrecht und das Genossenschaftsrecht gezogenen Grenzen näher ausgestaltet werden. Das Prüfungsrecht kann durch eine Verbandssatzung, der sich die Genossenschaft durch ihren freiwilligen Beitritt unterworfen hat, auf Pflichtprüfungen erstreckt werden, die die Genossenschaft auch durch einen anderen Prüfungsverband, dessen Mitglied sie ist, vornehmen lassen könnte.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GenG § 55 Abs. 1 Satz 1
Sachverhalt
Der Kläger ist ein Prüfungsverband (§ 54 GenG) in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, dem die beklagte
DB 11/2017 S. 600>>Genossenschaft bis zu ihrem kündigungsbedingten Ausscheiden als Mitglied angehörte. Der Kläger führte bei der Beklagten die nach § 53 GenG vorgeschriebenen – im Fall