DER BETRIEB
Insolvenzanfechtung: Zur Einordnung einer GmbH & Co. KG als nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO gegenüber einer GmbH

Insolvenzanfechtung: Zur Einordnung einer GmbH & Co. KG als nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO gegenüber einer GmbH

BGH, Versäumnisurteil vom 22.12.2016 – IX ZR 94/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine GmbH & Co. KG gilt gegenüber einer GmbH als nahestehende Person i.S. des Insolvenzanfechtungsrechts, wenn die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der GmbH miteinander verheiratet sind.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 138 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 3

Sachverhalt

Der Kläger ist Verwalter in dem auf einen Antrag vom 01.09.2011 am 01.11.2011 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der N. Metallbau GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Die Schuldnerin war im April 2010 gegründet worden. Ihr Geschäftsführer war A. N. Die Beklagte ist eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin ihrer Komplementär-GmbH war I. N., die Ehefrau des Geschäftsführers der Schuldnerin. Die Beklagte erteilte der Schuldnerin monatlich Rechnungen für Verwaltungs- und Konstruktionsarbeiten, ab Mai 2011 nur noch für Verwaltungsarbeiten.