DER BETRIEB
Schadensersatz des Arbeitgebers bei ungekürzter Prämienzahlung trotz zeitweiser Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Schadensersatz des Arbeitgebers bei ungekürzter Prämienzahlung trotz zeitweiser Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Kommentiert von RA Dr. Mario Merget / Verena Pia Oechslen

BGH, Urteil vom 22.11.2016 – VI ZR 40/16

Wird ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig verletzt und erhält trotz der Arbeitsunfähigkeit eine Sonderzahlung des Arbeitgebers in voller Höhe, hat der Arbeitgeber zwar keinen originär eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger. Er kann aber unabhängig von § 6 EFZG einen Anspruch aus abgetretenem Recht haben.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise
    • 1. Richtige Berechnung des Anteils
    • 2. Abtretung durch den Arbeitnehmer fordern

I. Sachverhalt

Im vorliegenden Fall hatte der BGH über Ansprüche des Arbeitgebers gegen einen Schädiger des Arbeitnehmers zu entscheiden.

Der Arbeitnehmer wurde bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzt und war daraufhin für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt. Neben der normalen Vergütung zahlte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Ergebnisbeteiligung und einen Sonderbonus, wozu er – trotz der Arbeitsunfähigkeit in voller Höhe –