Wiederaufnahme eines durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Rechtsstreits
BGH, Teilurteil vom 26.01.2017 – IX ZR 315/14
1. Ein Insolvenzgläubiger kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit über eine Insolvenzforderung auch dann wirksam aufnehmen, wenn der Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird.
2. In einem Feststellungsprozess richtet sich die Frage, welche Forderung nach Grund, Betrag und Rang festgestellt werden