Sanierungserlass des BMF ist rechtswidrig
Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth
BFH, Beschluss vom 28.11.2016 – GrS 1/15
Der Sanierungserlass des BMF vom 27.03.2003 (ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009), der den Erlass des Sanierungsgewinns durch eine Billigkeitsmaßnahme der Finanzbehörde vorsieht, verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und ist deshalb rechtswidrig. Der Finanzverwaltung ist es danach verwehrt, diese Gewinne von der Besteuerung auszunehmen.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- 1. Großer Senat bejaht die Vorlagefrage
- 2. Sanierungserlass verstößt gegen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- 3. Kein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
- 4. Zielsetzung der InsO steht nicht entgegen
- III. Praxishinweis
Streitjahr 2007
I. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger betrieb ein Einzelunternehmen und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Er erzielte aus dem Betrieb in den Vz. 2001-2006 Verluste. Die Gläubiger einer Bankengruppe