DER BETRIEB
Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme

Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme

BFH, Urteil vom 06.12.2016 – I R 50/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der KSt (Anschluss an BFH vom 14.03.2006 – VIII R 60/03, BStBl. II 2006 S. 650 = DB 2006 S. 1590).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

KStG § 8 Abs. 2

ErbStG § 7 Abs. 8

GG Art. 3 Abs. 1 und Art. 14

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, betreibt ein Seniorenpflegeheim. Sie wurde mit notariell beurkundetem Testament vom 08.10.2008 von ihrem ledigen Heimbewohner H mit der Aufl. zu dessen Alleinerbin eingesetzt, das Erbvermögen ausschließlich für Zwecke des Heimbetriebs (Instandhaltung, Modernisierung etc.) zu verwenden; zugleich ernannte H eine Testamentsvollstreckerin, die u.a. die Aufgabe hatte, die zweckgebundene Verwendung des Nachlasses zu überwachen. H wurde vom beurkundenden Notar darüber belehrt, dass seine letztwillige Verfügung dem Annahmeverbot des § 14 HeimG unterliege und