DER BETRIEB
Zur Plausibilität von Betafaktor und Wachstumsabschlag bei der Einbindung in konzernweite Vertriebs- und Produktionsverträge

Zur Plausibilität von Betafaktor und Wachstumsabschlag bei der Einbindung in konzernweite Vertriebs- und Produktionsverträge

Kommentiert von Richter am OLG Dr. Arndt Rölike

OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 17.01.2017 – 21 W 37/12

Mit Beschluss vom 17.01.2017 hat das OLG Frankfurt/M. die Anforderungen an eine gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes weiter konkretisiert. Hiernach erfolgt die Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO analog und setzt eine tragfähige Schätzgrundlage voraus. Tragfähigkeit ist nach Auffassung des Senats i.d.R. bereits dann gegeben, wenn die zur Anwendung gebrachten Parameter und Methoden geeignet und aussagekräftig sind, auch wenn sie gemessen am Bewertungsziel nicht notwendigerweise bestmöglich sein müssen. In Umsetzung dieses Ansatzes hat der erkennende Senat u.a. eine Marktrisikoprämie, die sich an den Empfehlungen des Fachausschusses Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) für den maßgeblichen Bewertungsstichtag orientiert, für i.d.R. tragfähig erachtet, sowie die Nichtberücksichtigung eines Debt Betas beim