DER BETRIEB
Spätehenklauseln und kein Ende: An das Alter 60 anknüpfende Spätehenklauseln laut EuGH doch wirksam

Spätehenklauseln und kein Ende: An das Alter 60 anknüpfende Spätehenklauseln laut EuGH doch wirksam

Kommentiert von RA Bernd Wilhelm, LL.M. / RAin Vanessa Angel

EuGH, Urteil vom 24.11.2016 – Rs. C-443/15

Der EuGH stellte fest, dass eine sog. Spätehenklausel zu keiner Altersdiskriminierung führt, wenn sie vorsieht, dass eine Hinterbliebenenrente nur dann gezahlt wird, wenn die Ehe bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft vor Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen wurde. Dies sah das BAG kürzlich noch anders. Die Entscheidung des EuGH entfaltet zwar unmittelbar nur zwischen den Parteien des konkreten Falls Bindungswirkung. Jedoch ist eine Auswirkung auf die nationale Rspr. bei zukünftigen Überprüfungen der entsprechenden Spätehenklauseln zu erwarten.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Das zugrunde liegende Versorgungssystem gewährt eine Hinterbliebenenversorgung sowohl einem Ehegatten als auch einem eingetragenen Lebenspartner des verstorbenen Mitglieds. Die Zahlung der Hinterbliebenenversorgung ist über eine entsprechende