DER BETRIEB
Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen

Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen

BayLfSt, Verfügung vom 20.01.2017 – S 0316.1.1-5/3 St42

Das BMF-Schreiben vom 29.01.2004 (BStBl. I 2004 S. 258 = DB 2004 S. 347) setzt die RL 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) in nationales Recht um und führt unter Tz. 2 Grundsätze für eine elektronisch übermittelte Rechnung auf.

In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen.

Gem. den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff (GoBD – BMF vom 14.11.2014, BStBl. I 2014 S. 1450 = DB 2014 S. 2683; für Vz., die nach dem 31.12