Steuerbarkeit von Pokergewinnen als gewerbliche Einkünfte gem. § 15 EStG
OFD NRW, Kurzinformation vom 18.01.2017
Inhaltsübersicht
- I. Hintergrund
- II. Beurteilung nach den Gesamtumständen des Einzelfalls
- 1. Nachhaltigkeit/Wiederholungsabsicht
- 2. Persönliche Fertigkeiten
- 3. Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
- 4. Gewinnerzielungsabsicht
- 5. Weitere Indizien
- III. Hinweise zu Cash Games/Ring Games
- IV. Hinweise zur Bearbeitung von AdV-Anträgen
Mit Urteil vom 31.10.2012 (12 K 1136/11) hatte das FG Köln entschieden, dass die Spielgewinne eines Pokerspielers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG zu qualifizieren sein können. Im anschließenden Revisionsverfahren hat der BFH die Rechtsauffassung des FG bestätigt und die Revision mit Urteil vom 16.09.2015 (X R 43/12, BStBl. II 2016 S. 48 = DB 2015 S. 2731) als unbegründet zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil wurde eine derzeit noch anhängige Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 2387/15).
I. Hintergrund
Einnahmen aus Glücksspielen unterliegen grds. nicht der ESt. Dieser Grundsatz wurde seit